Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union bereits festgestellt hat, dass die deutsche Regelung, die Mindesthonorare für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren festsetzt (HOAI), gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt, ist ein nationale…
Schlagwort: Architektenhonorar
Nochmals: Architektenhonorar – und die Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze
Der Bundesgerichtshof hat ein bei ihm anhängiges Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zu den Folgen der vom Unionsgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 1 angenommenen…
Architektenhonorare – und die anrechenbaren Kosten
Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof hier zu einem …
Architektenhonorare – und die Vereinbarung der anrechenbaren Kosten
Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof hier zu einem …
Architektenhonorar für Um- und Erweiterungsbauten
Nach § 23 Abs. 1 HOAI (1996) sind bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Umbauten und Erweiterungsbauten an einem Gebäude die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen. Der Umbauzuschlag gemäß § 24 Abs. 1 HOAI (1996) kann in einem solchen Fall …
Um- und Erweiterungsbauten – und das Architektenhonorar
Nach § 23 Abs. 1 HOAI (1996) sind bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Umbauten und Erweiterungsbauten an einem Gebäude die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen. Der Umbauzuschlag gemäß § 24 Abs. 1 HOAI (1996) kann in einem solchen Fall …