Der Streit um die Anwendung eines Tarifvertrages – und die Zwischenfeststellungsklage

Mit der Zwischenfeststellungsklage, § 256 Abs. 2 ZPO, kann der Kläger zugleich mit der Hauptklage – hier der Zahlungsklage auf Überstundenvergütung – auf Feststellung eines die Entscheidung bedingenden, dh. vorgreiflichen Rechtsverhältnisses klagen. Damit wird ein Element aus der Gesamtentscheidung verselbständigt und mit eigener Rechtskraft versehen, weil hierdurch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit …