Falsche Angabe zur Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigt Anfechtung des Arbeitsvertrags

Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers ist uneingeschränkt zulässig – unabhängig davon, ob die zugrundeliegende Behinderung für die auszuübende Tätigkeit überhaupt von Bedeutung ist. Beantwortet der Bewerber diese Frage wahrheitswidrig, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger …

Falsche Angabe zur Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigt Anfechtung des Arbeitsvertrags

Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers ist uneingeschränkt zulässig – unabhängig davon, ob die zugrundeliegende Behinderung für die auszuübende Tätigkeit überhaupt von Bedeutung ist. Beantwortet der Bewerber diese Frage wahrheitswidrig, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger …

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen und die Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung

Der Konsum sogenannter harter Drogen wie Amphetamin oder Metamphetamin führt unabhängig von Konsumhäufigkeit, Konzentration oder tatsächlicher Verkehrsteilnahme unter Rauschwirkung zum Verlust der Kraftfahreignung. Die bloße Behauptung einer Drogenabstinenz genügt auch nach Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist nicht, um die Wiedererlangung der …

Streitwertbemessung bei Erweiterung der Kündigungsschutzklage um außerordentliche Kündigung

Wird eine Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung nachträglich um eine außerordentliche Kündigung erweitert, handelt es sich streitwertrechtlich um zwei eigenständige Streitgegenstände. Beide Kündigungsschutzanträge sind grundsätzlich gesondert mit jeweils bis zu drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten – ein Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität …

Streitwertbemessung bei Erweiterung der Kündigungsschutzklage um außerordentliche Kündigung

Wird eine Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung nachträglich um eine außerordentliche Kündigung erweitert, handelt es sich streitwertrechtlich um zwei eigenständige Streitgegenstände. Beide Kündigungsschutzanträge sind grundsätzlich gesondert mit jeweils bis zu drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten – ein Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität …