Das Bundeskartellamt in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die die Betroffene (hier: Google) als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen.
Das Bundeskartellamt versandte im Juni 2023 eine vorläufige rechtliche Einschätzung an Alphabet Inc., Mountain View, USA, und Google …