Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs richtet, mit dem eine…
Schlagwort: Staatenimmunität
Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die deutsche Gerichtsbarkeit
Es ist eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Staatenimmunität zwar nicht (mehr) für die sogenannten acta iure gestionis, wohl aber weitgehend uneingeschränkt für …
Griechische Staatsanleihen – deutsche Gerichte
Klagen auf Zahlung aus (eingezogenen) griechischen Staatsanleihen sind in Deutschland unzulässig. Ihnen steht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall machte der Anleger gegen die Hellenische Republik Zahlungsansprüche aus von dieser emittierten Staatsanleihen geltend, die …
Staatenimmunität – und der Streit um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Eine Klage, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Staat festgestellt werden soll, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer Tätigkeiten auszuüben hat, die in einem engen funktionalen Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben des ausländischen Staats iSv. Art. …
Ausländischer Staatsrundfunk – und die deutsche Gerichtsbarkeit
Die Berichterstattung einer mit einem öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität …
Schweizer Rundfunk – und die deutsche Gerichtsbarkeit
Die Berichterstattung einer mit einem öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität …
Das inländische Grundstück eines ausländischen Staates – und die unmögliche Zwangsversteigerung
Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist. Die Eröffnung der deutschen …
Staatsanleihen – und keine Anlegerklagen gegen Griechenland
Im Zusammenhang mit der Umschuldung im Jahr 2012 stehende Anlegerklagen aus griechischen Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln in Deutschland unzulässig.
Einer in Deutschland wegen des Ausfalls griechischer Staatsanleihen erhobenen Anlegerklage, die sich auf die …
Griechische Staatsanleihen – und der Grundsatz der Staatenimmunität
Mit dem Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Im konkreten Fall, in dem es um …
Botschaftsangestellte – internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und die Staatenimmunität
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Völkerrechts mit dem Inhalt, für gerichtliche Verfahren – auch in Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit – bestehe Staatenimmunität nur dann, wenn mit der Durchführung des Verfahrens die Sicherheitsinteressen des fremden Staates beeinträchtigt sein könnten. Im …
Allgemeine Regeln des Völkersrechts – there will be no Staatsbankrott…
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regel des Völkerrechts dann allgemein im Sinne des Art. 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten anerkannt wird1. Die Allgemeinheit der Regel bezieht sich auf deren Geltung, …